Wolf Mazakarini und Graf Willi´s verlorene Tempur-Matratzenschlacht

Der Kläger, ein arbeitsloser Graf aus ehemals gutem Hause, begehrte von einem älteren Ehepaar (vertreten durch RA Dr. Wolf Mazakarini) die Herausgabe zweier Tempur-Matratzen, hilfsweise die Zahlung von EUR 2.000,--. Dieser skurril anmutende Bassena-Streit fand vor dem BG Innere Stadt Wien statt. Der Kläger brachte vor und versuchte unter Beweis zu stellen, Möbel und die besagten Matratzen von einem in der Schweiz lebenden Bankrotteur gekauft zu haben, das betagte Ehepaar habe jedoch die verfahrensgegenständlichen Matratzen unberechtigt an sich genommen. In der letzten Tagsatzung ließ den Kläger noch seine Hauptzeugin im Stich, die verwirrt bei der zuständigen Richterin des BG Innere Stadt Wien anrief und mitteilte, sie könne nicht den richtigen Verhandlungssaal im (falschen) BG Baden finden. Danach fand nochmals eine ergänzende Einvernahme des Klägers statt, der überzeugend wie folgt aussagte,

„Ich kann nicht die genaue Modellbezeichnung der klagsgegenständlichen Matratzen nennen, ich bin mir sogar heute nicht mehr sicher, ob es sich überhaupt um Matratzen der Firma Tempur handelte, da mir der Zeuge R. mitteilte, dass es sich bei den klagsgegenständlichen Matratzen möglicherweise nicht um solche des Herstellers Tempur handelte“.

Die Richterin protokollierte diese Aussage und schloss wegen Spruchreife die Verhandlung. Wie erwartet wurde die Klage abgewiesen.