Auftragsgemäß haben wir für Frau A. bei der Pensionsversicherungsanstalt Landesstelle Niederösterreich Berufsunfähigkeitspension im gesetzlichen Ausmaß beantragt. Da die Versicherungsanstalt die Rechtsansicht vertreten hat, es stünde Frau A. keine Berufsunfähigkeitspension zu, wurde Klage beim Landesgericht St. Pölten als Arbeits- und Sozialgericht eingebracht.
Mit Vergleich vom 11.02.2021 wurde unserer Mandantin Invaliditätspension 18 Monate rückwirkend gewährt.
Wolf Mazakarini - Pflegegeld Klage einbringen