Frau H. leidet an einer schwerwiegenden paranoiden Schizophrenie. Aufgrund dieser Erkrankung zieht sie sich zurück und ist nicht in der Lage, mit der Außenwelt in Kontakt zu treten. Sie öffnet niemandem die Türe und hat aus diesem Grund auch nicht die Ladungen der PVA Landesstelle Wien zur gesundheitlichen Untersuchung Folge geleistet. Ich habe mehrmals die PVA darauf aufmerksam gemacht, dass aufgrund des Krankheitsbildes von Frau H. keine medizinische Untersuchung erfolgen wird, und den Antrag gestellt, unverzüglich über die Weitergewährung einer Berufsunfähigkeitspension bzw. Rehabilitationsgeld zu entscheiden, um in weiterer Folge bei einem Negativbescheid das zuständige Arbeits- und Sozialgericht anrufen zu können.
Die PVA Wien hat jedoch die Ausstellung eines Bescheides verweigert und immer wieder neue Untersuchungstermine anberaumt, wohl wissend, dass Frau H. niemals den zuständigen Arzt aufsuchen wird.
Erst nachdem RA Dr. Wolf Mazakarini die zuständige Ombudsstelle sowie die Volks-anwaltschaft eingeschaltet hat, wurde innerhalb eines Tages ein entsprechender Bescheid erlassen, so dass rückwirkend Frau H. Rehabilitationsgeld bis 30.11.2019 gewährt wird und ab 01.12.2019 ein Anspruch auf eine Berufsunfähigkeitspension besteht.
Erst nachdem RA Dr. Wolf Mazakarini die zuständige Ombudsstelle sowie die Volksanwaltschaft eingeschaltet hat, wurde innerhalb eines Tages ein entsprechender Bescheid erlassen, so dass rückwirkend Frau H. Rehabilitationsgeld bis 30.11.2019 gewährt wird und ab 01.12.2019 ein Anspruch auf eine Berufsunfähigkeitspension besteht.
Es konnte dadurch in letzter Minute ein ernsthafter Schade von Frau H. abgewendet werden, zumal sich diese nicht mehr die Miete für ihre Wohnung leisten konnte, sohin die Obdachlosigkeit drohte, und auch kein Geld für die Beschaffung von Nahrungsmitteln mehr zur Verfügung stand.