Herr G. bedarf intensiver Unterstützung und Pflege. Völlig unverständlich war es, dass die PVA Herrn G. ab 01.05.2019 das Pflegegeld von Stufe 4 auf Stufe 1 herabgesetzt habe. Dies bei Krankheiten, die sich nur verschlechtern, jedoch niemals bessern können. Herr G. hat sich an die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Wolf Mazakarini gewandt und wurde unverzüglich gegen den rechtsmissbräuchlichen Bescheid Klage beim ASG Wien eingebracht. Nach Einholung mehrerer medizinischer SV-Gutachten und äußerst unangenehmer Fragen der Mitarbeiter der PVA an die med. Sachverständige in Anwesenheit des Herrn G. musste sich jene geschlagen geben und Herrn G. Pflegegeld der Stufe 5 zuerkennen. Angemerkt darf hier werden, dass der Kläger bei Verkündung des Urteils in Tränen ausgerochen ist, zumal die Gewährung von Pflegegeld der Stufe 5 für ihn die einzige Möglichkeit eines menschenwürdigen Daseins ist. Auch bei Gericht wurde deutlich zum Ausdruck gebracht, dass die SV-Gutachten der PVA oftmals nicht mehr nachvollziehbar sind.
Wolf Mazakarini - Pflegegeld Klage einbringen