Frau O. war solange Eigentümerin eines Einfamilienhauses in Baden bei Wien, als ihr Ehegatte Weihnachten 2007 plötzlich und unerwartet verstarb. Die Witwe vermochte nicht über den schmerzvollen und plötzlichen Tod ihres Ehegatten hinwegkommen. Die Ehegatten X - flüchtige Bekannte des Verstorbenen - boten Fr. O ihre Unterstützung an. Diese nahm die Unterstützung dankbar an, endete jedoch letztlich „beinahe“ in ihrem persönlichen und finanziellen Ruin.
Nachdem Fr. O ihr Haus an die Ehegatten X übertragen musste – dies war Voraussetzung für die Betreuung - wurde sie in ihrem eigenen Haus im Souterrain gehalten. Den Rest der Liegenschaft haben die Ehegatten X nach einer aufwändigen Sanierung mit den gesamten Ersparnissen von Fr. O. vereinnahmt. So musste Fr. O. für 5 Jahre ihr Dasein fristen. Selbst ihre hohe Pension wurde – bis auf ein wöchentliches Taschengeld von EUR 40,00 von den Ehegatten X einbehalten, um ihren aufwändigen Lebensstil, insbesondere ihre jährlichen Strandurlaube zu finanzieren.
Als der zuständigen Bezirkshauptmannschaft die furchtbaren Lebensbedingungen von Fr. O bekannt wurden, wurde das Pflegschaftsgericht eingeschaltet. Dr. Wolf Mazakarini wurde zum Sachwalter bestellt und zugleich beauftragt, für Fr. O gerichtlich einzuschreiten.
Im Verfahren vor dem LG Wr. Neustadt wurde der Klage von Fr. O. stattgegeben. Da ihr jetzt wieder genügend finanzielle Mittel zur Verfügung stehen, konnte ihr ein menschenwürdiges Dasein ermöglicht werden.